Jens Pardeike, der Vorstand des Haftungsdachs der Infinus-Gruppe, ist am Montag aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zwickau entlassen worden. Laut Medienberichten hat er bereits zur Sache ausgesagt und will auch künftig mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten.
Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen hatten im Zuge einer Razzia am 5. November 2013 die Geschäftsräume von rund 30 Firmen sowie Privaträume in Deutschland und Österreich untersucht. Sechs Beschuldigte – unter ihnen Pardeike – wurden damals festgenommen.
Wie die Sächsische Zeitung aus Justizkreisen erfahren haben will, hat das Landgericht Dresden nun einer Haftbeschwerde von Pardeikes Anwalt stattgegeben. Pardeikes Freilassung sei allerdings mit Auflagen verbunden. Der Vorstand der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (blaue Infinus) musste demnach eine Kaution hinterlegen, seinen Pass abgeben und ist verpflichtet sich regelmäßig zu melden.
Fünf Infinus-Manager weiter in Haft
Eine Haftbeschwerde des Infinus-Aufsichtsratsvorsitzenden Siegfried Bullin habe das Landgericht Dresden hingegen abgelehnt, da weiterhin der dringende Tatverdacht des Kapitalanlagebetrugs sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe, so die Sächsische Zeitung weiter. Bullin sitzt in der JVA Görlitz in Untersuchungshaft. Insgesamt fünf Manager der Infinus-Gruppe befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Gegen die Infinus wird wegen Betrugsverdachts ermittelt. Mittlerweile befinden sich insgesamt 18 der 30 Unternehmen der zur Dresdener Gruppe gehörendenden Firmen im Insolvenzverfahren oder unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Auch die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Infinus wegen des Verdachts der Geldwäsche. (jb)
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