Infinus: Manager bleiben in Haft

Der zweite Strafsenat des Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am 3. Juni die Fortdauer der Untersuchungshaft für die fünf inhaftierten Infinus-Manager angeordnet. Der Beschluss fiel im Rahmen der nach sechsmonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung.

Fünf der sechs Infinus-Manager, die im im Zuge der Razzia am 5. November 2013 inhaftiert wurden, bleiben weiterhin in Untersuchungshaft.

Wie das OLG mitteilt, bestätigt der Senat damit das Vorliegen des dringenden Verdachts eines „nach Art eines Schneeballsystems mittäterschaftlich begangenen Kapitalanlagenbetruges“ in Tateinheit mit Betrug zu Lasten einer Vielzahl geschädigter Anleger in einem strafrechtlich relevanten Schadensumfang von knapp 391 Millionen Euro gegen die Infinus-Manager.

Zudem habe der Senat angesichts der bei einer Verurteilung der Infinus-Manager drohenden Freiheitsstrafe und des aufgrund zivilrechtlicher Regressforderungen drohenden wirtschaftlichen Ruins auch den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen. Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts der äußerst umfangreichen Ermittlungen nicht verletzt, so das OLG. Die Beschlüsse sind demnach nicht anfechtbar. Die nächste reguläre Haftprüfung habe in drei Monaten zu erfolgen.

Fünf Infinus-Manager weiter in Haft

Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen hatten im Zuge einer Razzia am 5. November 2013 die Geschäftsräume von rund 30 Firmen sowie Privaträume in Deutschland und Österreich untersucht. Sechs Infinus-Manager wurden damals festgenommen. Jens Pardeike, der Vorstand des Haftungsdachs der Infinus-Gruppe, war im Februar aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zwickau entlassen worden.

Die erste große Versammlung von Infinus-Anlegern wurde am 13. Mai ohne Ergebnis abgebrochen. Nun hat das Dresdener Amtsgericht neue Termine am 17. Juni festgelegt. Die ersten Anleger sollen demnach am 17. Juni um 8:30 Uhr ins Amtsgericht Dresden kommen. Im Anschluss finden am gleichen Tag 42 weitere Versammlungen bis halb eins im Fünf-Minuten-Takt statt. (jb)

Foto: Shutterstock

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