Sind Leistungsbilanzen und Prospektgutachten noch zeitgemäß?

Für offene und geschlossene Investmentvermögen liegt nun mit dem „IDW ES 4 neue Fassung“ (Stand: 06. Dezember 2013) ein aktueller Entwurf des IDW-Standards für „Anforderungen an den Inhalt von Verkaufsprospekten über Kapitalanlagen“ vor.

Ich halte es für zwingend notwendig, dass die Emittenten im eigenen Interesse weiterhin Prospektgutachten nach IDW-Standard in Auftrag geben. Denn insbesondere für geschlossene Investmentvermögen nach KAGB und Vermögensanlagen gemäß Vermögensanlagegesetz ist ein im Wesentlichen beanstandungsfreies Prospektgutachten entscheidend für die Aufnahme im Vertrieb.

Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) verlangt Prospektgutachten

Die Versicherungsbedingungen der meisten VSH-Versicherungen schreiben nach wie vor ein Prospektgutachten vor. Wer Versicherungen kennt, weiß, das wird sich nicht so schnell ändern. Schon deshalb achten wir darauf, dass für empfohlene Produkte ein aktuelles Prospektgutachten nach IDW-Standard vorliegt. Auch Berater und Vermittler sollten – im Rahmen der eigenen Plausibilitätsprüfung –stets ein aktuelles Gutachten anfordern.

Fazit: Eine gute und vollständige Leistungsbilanz inklusive aufgelöster Fonds ist nicht nur Aushängeschild des Anbieters sondern auch ein ideales Instrument im Vertrieb. Ob in Zukunft einige Anbieter dennoch auf eine Leistungsbilanz verzichten, bleibt abzuwarten.

Allein auf die Kosteneinsparung für das Testat zu schauen, wäre zu kurz gedacht. Ähnlich verhält es sich mit den Prospektgutachten. Ich empfehle außerdem jedem, seine VSH-Bedingungen zu prüfen! Schließlich müssen sie wissen, ob sie in der neuen Welt des KAGB Produkte nur mit aktuellem Prospektgutachten vertreiben dürfen. Ohne entsprechendes Gutachten könnte es problematisch werden.

Autor Manfred Brenneisen ist Vorstand der Brenneisen Capital AG aus Wiesloch.

Foto: Brenneisen Capital

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