In einem Appell an den Deutschen Bundestag sprechen sich acht Verbände der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi gegen die im LV-Reformgesetz geplante Verpflichtung zur Provisionsoffenlegung im Versicherungsvertrieb aus.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV-Verband), der Bundesverband der Assekuranzführungskräfte (VGA), sowie die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) haben sich gemeinsam mit den Vermittlerverbänden AfW, BDV, BVK, VDVM und Votum an den Bundestag gewandt, um vor der in der LV-Reform geplanten Offenlegungspflicht für Provisionen zu warnen.
Zwar unterstützen die Unterzeichner in Ihrem Appell die Politik ausdrücklich in ihren Bemühungen, die Transparenz im Versicherungsvertrieb zu erhöhen und den Verbraucherschutz insgesamt zu stärken, warnen jedoch vor einer Offenlegungspflicht für Abschlussprovisionen. Diese Neuregelung verleite nicht nur zu falschen Schlussfolgerungen bei der Produktauswahl des Kunden, sondern sie tangiere die bedarfsgerechte Beratung, heißt es in dem Appell.
Bedrohung für Arbeitsplätze und Altersvorsorge
Darüber hinaus seien zahlreiche Arbeitsplätze bedroht, sowohl bei den Versicherern als auch bei den Vermittlerunternehmen. Durch eine Offenlegungspflicht für Abschlussprovisionen werde zudem die Versorgung der Menschen mit bedarfsgerechten Produkten, die der Altersvorsorge und der Absicherung von Risiken dienen, gefährdet. Um Versicherungen miteinander vergleichen zu können, müssen Kunden die gesamten Abschlusskosten kennen, so der Appell.
Diese weisen die Lebens- und Krankenversicherer bereits seit 2008 als Gesamtbetrag in Euro und Cent aus. Dieser gebe Kunden die relevante Information für einen Kostenvergleich zwischen Produkten und verschiedenen Anbietern, heißt es in dem Schreiben. Ein Blick allein auf die Provisionen führe dagegen in die Irre, da diese nicht deckungsgleich mit den einkalkulierten Abschlusskosten seien.
Daher fordern die Verbände und die Gewerkschaft die Mitglieder des Bundestags demnach auf, von der geplanten Regelung zur Provisionsoffenlegung Abstand zu nehmen und den bewährten Status quo zur Offenlegung der Abschlusskosten beizubehalten. Der gesamte Appell kann auf der Website des GDV heruntergeladen werden. (jb)
Foto: Shutterstock