Am gestrigen Dienstagabend sind die Trilogverhandlungen über die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II abgeschlossen worden. Ein Provisionsverbot ist in der überabeiteten Version der „Markets in Financial Instruments Directive“ (Mifid II) nicht vorgesehen.
Im Dezember hatten unterschiedliche Medien berichtet, dass sich die europäische Kommission, das europäische Parlament und der europäische Rat in ihren Trilogverhandlungen auf ein Provisionsverbot für Finanzberater geeinigt hätten.
Die Nachricht hatte für Aufruhr in der Branche gesorgt. Entgegen dieser Gerüchte ist nach den neuesten Verhandlungen ein Provisionsverbot in der Mifid II nicht vorgesehen.
Mifid: Independent-Advice-Ansatz statt Provisionsverbot
In einem Memo begrüßt EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier die Einigung. Er ist der Ansicht, dass die neuen Regeln die Funktionsweise der Kapitalmärkte verbessern werden. Laut der Mitteilung Barniers wird in der Mifid II kein Provisionsverbot verankert. Stattdessen werde allerdings deutlich zwischen „independent advice“ und „non-independent advice“ – also unabhängiger und abhängiger Beratung – unterschieden.
Als „unabhängig“ soll eine Beratung beziehungsweise Vermittlung demnach nur dann gelten, wenn für sie keine Provisionen oder andere Zuwendungen vom Produktgeber an den Berater fließen. Sollte die Mifid-Finanzmarktrichtlinie in dieser Form umgesetzt werden, müssten Berater also kein Provisionsverbot fürchten, sich jedoch darauf einstellen, ihre Beratungsleistung langfristig nicht mehr unabhängig nennen zu dürfen. (jb)
Foto: Shutterstock