Gleichzeitig sei unbestreitbar, dass die erklärungsbedürftigen Produkte, deren Inhalte und spezifische gesetzliche Anforderungen einen wesentlichen Teil der Fachkompetenz eines Vermittlers darstellen. „Und eine mögliche Informationsquelle für den Vermittler, auch den Makler, sind Schulungen des Anbieters, der natürlich den Kundennutzen eines Produkts hervorhebt“, so Höhn weiter.
Würden die Anrechnungsregeln dabei berücksichtigt, sei eine Produktschulung auch eine zulässige Weiterbildung. Speziell der Makler habe dann die Aufgabe, die Informationen kundengerecht aufzubereiten – diese Aufgaben könne kein Schulungsanbieter einem Makler abnehmen, argumentiert Höhn.
Ungewisse Zukunft
Neben der umstrittenen Bepunktung von Produktschulungen und der Sorge um den wachsenden Einfluss der Versicherer auf die freien Vermittler, nennen die von Cash. befragten Partner weitere Verbesserungsvorschläge.
Hier werden die Verteuerung der Weiterbildung ebenso erwähnt wie die verpasste Chance, eine themenübergreifende Regelung zu schaffen, die auch für Vermittler von Finanzanlagen oder Immobilienfinanzierung gilt.
Unisono befürworten alle Beteiligten die grundsätzliche Zielsetzung der Initiative. Neben der Professionalisierung der Weiterbildung will die Branche mit der Initiative einer bevorstehenden gesetzlichen Verpflichtung, wie sie mit der europäischen Vermittlerrichtlinie IMD 2 kommen könnte, vorgreifen. Ob dieses Ziel erreicht wird, vermag noch niemand zu beurteilen.
Von Ernsthaftigkeit der Initiative überzeugen
In dem Ende April vom Europaparlament verabschiedeten Papier finden sich jedoch einige Merkmale der deutschen Initiative wieder. Nun ist es an der Branche, Politik und Öffentlichkeit von der Ernsthaftigkeit der Initiative zu überzeugen.
„Wir wollen und müssen mit Qualität und überzeugenden Ergebnissen der Initiative die Aufmerksamkeit und Zustimmung der politischen Öffentlichkeit erreichen“, bekräftigt BWV-Vorstand Höhn. Dazu sei es hilfreich, wenn möglichst viele Vermittler und Bildungsanbieter bei „gut beraten“ mitmachen, so dass die Branche geschlossen auftreten und handeln könne. (jb)
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