Tipp: Die Vorstellung, dass ein völlig Fremder aus der Vollmacht erkennen muss, was wichtig ist, hilft beim Verfassen. Je individueller, desto besser.
4. Zeitpunkt der Bevollmächtigung: Die Vorsorgevollmacht wird im Moment der Übergabe wirksam. Zusammen mit dem Personalausweis kann der Bevollmächtigte damit direkt Geschäfte tätigen. Der Zeitpunkt der Übergabe sollte daher sehr genau überlegt sein. Am besten erst dann, wenn der Vollmachtgeber tatsächlich auf fremde Hilfe angewiesen ist.
5. Akzeptanz: Formulare zum Download von Vollmachten gibt es im Buchhandel oder Internet. Gültig werden sie durch die Unterschrift vor einem Angestellten auf dem Landratsamt. Wer ganz sicher gehen will, lässt sich durch ein ärztliches Attest zusätzlich seine Geschäftsfähigkeit bestätigen. Schließt die Vollmacht Immobilien, Darlehens- und Handelsgeschäfte ein, ist der Gang zum Notar notwendig.
In jedem Fall gilt: Damit das Schriftstück im Notfall schnell griffbereit ist, sollte es in einem Register verwahrt werden. Empfehlenswert ist der Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister: www.vorsorgeregister.de. Es ist öffentlich, allgemein bekannt und auch bei Heimen und Kliniken häufig erste Anlaufstelle. Für die Registrierung wird eine einmalige Gebühr von 15 Euro fällig.
Margit Winkler, Inhaberin des Instituts Generationenberatung, ist Expertin in allen Fragen rund um Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament. Mit ihrem Buch “Vorsorgen ist keine Frage des Alters” hat sie einen Leitfaden für Menschen vorgelegt, die die eigene Zukunft nicht dem Zufall überlassen wollen.
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