Der Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz sieht die Abschaffung des Beratungsprotokolls für Wertpapiergeschäfte vor. Es soll durch die so genannte Geeignetheitsprüfung nebst -erklärung ersetzt werden.
Das Finanzmarktnovellierungsgesetz soll mehrere EU-Richtlinien (unter anderem MiFiD II und MiFiR) in deutsches Recht umsetzen.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen künftig Kunden, sofern sie Anlageberatungen erbringen, eine Geeignetheitserklärung vor Ausführung des Geschäfts zur Verfügung stellen müssen.
Europäische Protokollierungspflichten harmonisiert
Die Pflicht zur Erstellung einer Geeignetheitsprüfung soll demnach an die Stelle des bisherigen Beratungsprotokolls treten. Dieses sei aufgrund der nunmehr europaweit harmonisierten Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten nicht mehr erforderlichen könne entfallen, heißt es im Entwurf des Bundesministerium der Finanzen.
Demnach sollen Wertpapierdienstleistungsunternehmen künftig dafür verantwortlich sein, eine Geeignetheitsprüfung durchzuführen und die schriftliche Erklärung zur Geeignetheit zur Verfügung zu stellen.
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Eine Geeignetheitserklärung soll laut dem Referentenentwurf nicht nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sich die Empfehlung auf den Kauf oder Verkauf richtet, sondern auch bei Halteempfehlungen.
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