TEIL I: Sind Prospektnachträge bei Blind Pools notwendig?

Diese Vorschrift, deren Wurzeln im ehemaligen Paragraf 42 Abs. 5 Investmentgesetz (InvG) liegen, enthält eine Aktualisierungspflicht von Verkaufsprospekt und wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) bezüglich der Angaben „von wesentlicher Bedeutung“. Die investmentrechtliche Aktualisierungspflicht konnte entweder durch die Veröffentlichung eines neuen Verkaufsprospektes oder durch die Veröffentlichung von Nachträgen erfüllt werden.

Welche Angaben sind von wesentlicher Bedeutung?

Eine Aktualisierung ist nur notwendig, wenn sich Angaben „von wesentlicher Bedeutung“ verändert haben. Es ist derzeit noch unklar, welche Angaben von wesentlicher Bedeutung sind. Aber es könnte durchaus argumentiert werden, dass die Pflichtangaben gemäß Paragraf 269 Abs. 3 KAGB als wesentlich angesehen werden.

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Denn es erscheint nicht nachvollziehbar, warum die Angaben gemäß Paragraf 269 Abs. 3 KAGB bei erstmaliger Aufstellung des Verkaufsprospektes in den Verkaufsprospekt aufgenommen werden müssen, sofern die Objekte bereits von Anfang an feststehen, während diese Angaben nicht mehr als wesentlich angesehen werden, wenn das geschlossene Investmentvermögen während der Vertriebsphase neue Objekte erwirbt.

Außerdem werden die ursprünglichen Angaben im Verkaufsprospekt, dass noch keine konkreten Anlageobjekte feststehen, unzutreffend, sobald die ersten Investitionen erfolgt sind.

Anzeigepflicht bei der BaFin

Eine weitere wichtige Vorschrift ist Paragraf 316 Abs. 4 KAGB, die vorschreibt, dass der BaFin Veränderungen der Unterlagen im Zusammenhang mit der Vertriebserlaubnis angezeigt werden müssen.

Diese Vorschrift betrifft nicht nur den Verkaufsprospekt, sondern auch den Geschäftsplan oder die Genehmigung der Verwahrstelle. Daher enthält diese Vorschrift keine konkreten Aussagen, wann ein Verkaufsprospekt aktualisiert werden muss, sondern nur die Pflicht, einen – auf Grund anderer Vorschriften – aktualisierten Verkaufsprospekt der BaFin einzureichen.

Seite drei: Jede Prospektaktualisierung führt zu Nachtragspflicht

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