Staatliche Vorsorgekonten: BVK kritisiert Pläne

Bund der Versicherten und der Deutschen Rentenversicherung in Baden-Württemberg haben sich für die Einrichtung von staatlichen Vorsorgekonten ausgesprochen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zweifelt am Sinn der zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge.

Michael H. Heinz: „Die Gleichung „staatliche Vorsorge gleich sichere Vorsorge“ geht nicht zwangsläufig auf.“

„Die Altersvorsorge über das private Kapitaldeckungsverfahren funktioniert in Deutschland“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Darauf vertrauen zu Recht Kunden von rund 88 Millionen Lebensversicherungsverträgen und fast 16 Millionen Riester-Sparer. Aus unserer Vermittlerpraxis wissen wir auch, dass die Vorsorgesparer die Planbarkeit und die Gestaltungsfreiheit ihrer Altersvorsorgeverträge sehr schätzen und sich nicht bevormunden lassen wollen.“

Nach Ansicht des BVK ist die Dualität des obligatorischen staatlichen Umlageverfahrens in Kombination mit der wahlfreien privaten Altersvorsorge über das Kapitaldeckungsverfahren durch Versicherungen, Fonds, Aktien, Banksparpläne etc. eine optimale Mischung, um den Lebensstandard der Bundesbürger im Alter halten zu können.

BVK: Private Altersvorsorge vor staatliche Zweckentfremdung geschützt

Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei daher  nicht nötig. „Der Staat sollte sich, wie bei manchen Großbaustellen auch, aus diesem Bereich heraushalten und die Profis machen lassen. Außerdem sollte er nicht als Akteur in einen funktionierenden Marktwettbewerb eingreifen“, so der BVK-Präsident. Eine private Altersvorsorge habe zudem den Vorteil, dass sie vor einer staatlichen Zweckentfremdung geschützt ist und die Leistungsansprüche der Vorsorgesparer mit ausreichend Eigenkapital hinterlegt sind.

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Das schaffe für die Zukunft die richtige Portion Sicherheit, zumal in jüngster Vergangenheit einige krisengeschüttelte europäische Staaten die Leistungen aus staatlichen Altersvorsorgefonds kurzerhand gesenkt haben, um ihre Haushalte zu sanieren, so der BVK. „Daher geht die Gleichung, staatliche Vorsorge gleich sichere Vorsorge, nicht zwangsläufig auf“, betont Michael H. Heinz. (jb)

Foto: BVK

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