Darlehensverträge: BGH-Urteil lässt Widerrufswelle aufbrausen

Ein wirksamer Widerruf hat daher – insbesondere bei älteren Darlehen mit hoch vereinbartem Vertragszins – zur Folge, dass ein Zinsvorteil bei der Aufrechnung sowie ein Zinsvorteil bei der Ablösung über eine Refinanzierung zu günstigeren Zinsen möglich sind.

[article_line type=“most_read“]

Folgende Vorteile kann daher ein wirksamer Widerruf mit sich bringen:

-> Keine Vorfälligkeitsentschädigung
-> 
Die Darlehenssumme wird gegebenenfalls mit dem marktüblichen Zinssatz verzinst, begrenzt durch den vereinbarten Sollzins. Dadurch ergibt sich regelmäßig eine geringere Restschuld.
-> 
Verzinsung der eigenen Tilgungs– und Zinszahlungen an die Bank.
-> 
Niedrigerer Zinssatz für ein gegebenenfalls notwendiges Folgedarlehen, sofern der Zins­satz des Darlehens höher war, als das aktuelle Zinsniveau.
-> 
Sofortiger Ausstieg aus dem Darlehensvertrag.

Die klarstellende Entscheidung des BGH wird daher die Widerrufswelle nicht brechen, sondern aufbrausen lassen.

Autor Oliver Renner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden und Dozent am Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart sowie stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ der RAK Stuttgart. Seit 2009 ist er zudem Lehrbeauftragter an der Hochschule Pforzheim und seit 2010 Geldwäschebeauftragter der RAK Stuttgart.

Foto: Shutterstock

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments