5. Eigentumsverhältnisse prüfen
Prüfen Sie, wer zum Beispiel im Grundbuch als Eigentümer des gemeinsam bewohnten Hauses oder anderer Immobilien genannt wird. Denn der gesetzliche deutsche Güterstand bei Eheschließung – die Zugewinngemeinschaft – begründet keine Eigentümergemeinschaft unter Eheleuten. Dies gilt auch für Wertpapier-Depots und Konten.
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6. Testament regelmäßig prüfen
Prüfen Sie etwa alle fünf Jahre, ob Ihr Testament Ihrer aktuellen Vermögenssituation, Wünschen und Vorstellungen sowie der familiären Situation noch gerecht wird. Sollten Sie ein handschriftliches Testament machen, fertigen Sie nur ein „Original“ an. Bei späteren Ergänzungen: Prüfen Sie, inwieweit das ältere Testament noch Gültigkeit haben soll.
7. Unterlagen sicher verwahren und Vertrauenspersonen informieren
Personen Ihres Vertrauens sollten wissen, wo Ihr Testament und die Unterlagen aufbewahrt werden, die für die Regelung des Nachlasses von Bedeutung sein können. Wählen Sie einem sicheren Ort, an dem sie auch gefunden werden können. Am sichersten ist die amtliche Verwahrung bei Ihrem örtlichen Amtsgericht.
8. Die eigene Versorgung steht an erster Stelle
Bei allen Überlegungen für Schenkungen zu Ihren Lebzeiten und einer (vermeintlich) vorausschauenden steueroptimierten Planung: Denken Sie zunächst an Ihre eigene Absicherung und Versorgung. Dies gilt auch für einen möglichen Pflegefall.
9.Vorkehrungen für den Notfall treffen
Nicht nur an den Erbfall denken: Treffen Sie auch Vorkehrungen für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für sich selbst handeln können (Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten).
10. Beraten lassen
Lassen Sie sich fachkundig durch einen Notar oder Rechtsanwalt beraten. Die Übertragung von Vermögen an kommende Generationen ist mehr als nur die Weitergabe von materiellen Werten. Aber: Auch die Anlage und der Erhalt von Vermögen brauchen Experten. Sprechen Sie dafür mit Ihrem Bankberater. (jb)
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