3. Die Notbremse nach dem Erbfall
Auch nach dem Tod des Erblassers gibt es noch Möglichkeiten, fehlende oder falsche steuerliche Gestaltungen zu korrigieren. Eine Möglichkeit ist die Erbausschlagung, die sich dann anbietet, wenn der Bedachte die Erbschaft nicht benötigt und sie durch die Ausschlagung ihm nahestehenden Personen zufällt. Ein Besteuerungsvorgang wird so übersprungen, das Vermögen auf mehrere Köpfe verteilt und die Steuerlast reduziert.
[article_line type=“most_read“ cat=“Versicherungen“]
Ein Beispiel:
Otto Müller verstirbt im Alter von 96 Jahren und hinterlässt seinem 74-jährigen Sohn Peter ein Vermögen von 600.000 Euro. Peter muss die 200.000 Euro, die über seinen Freibetrag von 400.000 Euro hinausgehen, mit einem Steuersatz von elf Prozent versteuern. Bei seinem eigenen Tode wenige Zeit später hinterlässt Peter seinen drei Töchtern Eva, Julia und Anna neben dem Vermögen des Großvaters Otto noch eigenes Vermögen in Höhe von 900.000 Euro, mithin insgesamt 1,5 Millionen Euro. Jede Tochter erhält damit 500.000 Euro und muss für die jeweils 100.000 Euro, die über ihren Freibetrag für Kinder in Höhe von 400.000 Euro nach dem Tod des Vaters hinausgehen, elf Prozent Erbschaftsteuern zahlen.
Hätte Peter Müller hingegen die Erbschaft nach seinem Vater Otto ausgeschlagen, hätte keiner der Beteiligten Erbschaftsteuer bezahlen müssen! Denn wenn das Vermögen von Otto bei seinem Tod direkt an seine drei Enkelinnen fällt, erhalten diese jeweils 200.000 Euro – eine Summe, die dem Freibetrag für Enkel entspricht. Beim Tod des Vaters erhält dann jede Tochter von dessen eigenen Vermögen nochmals einen Betrag von jeweils 300.000 Euro und damit weniger als den Freibetrag für Kinder in Höhe von 400.000 Euro.
Eine weitere Möglichkeit zur Korrektur ungünstiger Gestaltungen ist insbesondere beim Berliner Testament die Geltendmachung des Pflichtteils durch die Kinder beim Tod des ersten Elternteils. Damit werden die Kinder-Freibeträge nach beiden Eltern ausgeschöpft und das Vermögen gleichmäßiger verteilt.
Dr. Anton Steiner ist Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.(www.erbrechtsforum.de) und Fachanwalt für Erbrecht in München. Er ist Gründungspartner der Kanzlei Groll, Gross & Steiner (www.groll-gross-steiner.de).
Foto: Deutsches Forum für Erbrecht e.V.