Trotz der Bemühungen von Politik und Verbraucherschutz fristet die Honorarberatung hierzulande immer noch ein Schattendasein. Ob das an mangelnder Akzeptanz oder geringer Bekanntheit der Beratungsform liegt, ist strittig.
Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht eine Förderung der Honorarberatung vor. Dort heißt es: „Wir werden die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstandards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt.“
„Großer Nachbesserungsbedarf“
Am 1. August 2014 ist das neue Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) in Kraft getreten.
[article_line]
Trotz diesem Bekenntnis zur Förderung des Vergütungsmodells gab es zum Gesetz auch kritische Stimmen von Seiten der Honorarberater. „Das Gesetz war ein erster wichtiger Schritt seitens des Gesetzgebers zur Stärkung der Honorarberatung. Allerdings besteht noch großer Nachbesserungsbedarf“, erklärt Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der auf Honorarberatung spezialisierten Berliner Quirin Bank.
Um die Honorarberatung jedoch nachhaltig zu stärken, sei mehr Mut seitens der Politik erforderlich. „So muss der Gesetzgeber endlich den vermeintlichen ,Berater‘ in der Provisionsindustrie klar und eindeutig als ,Verkäufer‘ kennzeichnen“, so Schmidt.
Seite zwei: Höchst umstritten