Infinus-Manager bleiben Prozess fern

Im Schadenersatzprozess gegen die Manager der Infinus-Unternehmensgruppe vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig (LG Leipzig) hat am Montag der erste Termin zur Beweisaufnahme stattgefunden. Die angeklagten Infinus-Manager erschienen nicht zum Termin.

Die fünf Angeklagten und ein weiterer Zeuge aus der Infinus-Gruppe erschienen nicht zum Termin zur Beweisaufnahme am 22. Juni im LG Leipzig.

Die fünf Angeklagten nahmen nicht am Termin zur Beweisaufnahme teil, sondern ließen sich durch ihre Anwälte vertreten. Auch Firmengründer Jörg Biehl, der als Zeuge vernommen werden sollte, erschien nicht vor Gericht.

Biehl, der persönlich haftende Gesellschafter der zur Infinus-Gruppe gehörenden Future Business KG aA, sitzt seit 19 Monaten in Untersuchungshaft. Wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht, reichte er – statt zum Termin zu erschienen – einen anwaltlichen Schriftsatz ein, in dem er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft.

Fall gilt als Musterprozess

Die 9. Zivilkammer des LG Leipzig will demnach in den nächsten Monaten klären, ob der Infinus-Gründer dem Termin zur Beweisaufnahme fernbleiben durfte. Die Richter überlegen zudem ein Sachverständigen-Gutachten über die Geschäfte der Infinus-Gruppe in Auftrag zu geben.

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Der Schadenersatzprozess gegen die ehemaligen Infinus-Manager wird von Anlegern und Anwälten mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Das Urteil könnte als Vorbild für weitere Prozesse dienen. Im aktuellen Fall fordert ein Elektronikingenieur aus Neustadt in Sachsen Schadenersatz. Der 57-Jährige hatte bei Infinus 75.000 Euro als Altersvorsorge angelegt. Der Prozess soll am 18. September fortgesetzt werden. (jb)

Foto: Shutterstock

 

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