Infinus: Langwieriger Prozess erwartet

Der Strafprozess gegen die Infinus-Manager könnte indirekt auch Auswirkungen auf Verfahren vor Zivilgerichten haben. Diese müssen zwar ihre Entscheidungen grundsätzlich unabhängig von dem strafrechtlichen Ausgang eines Verfahrens treffen, in der Realität sehe das aber oft anders aus, so Rechtsanwalt Hofstätter.

[article_line type=“most_read“]

„In den meisten Fällen werden die zuvor ergangenen Entscheidungen der Strafgerichte und die dort festgestellten Tatsachen durch die Zivilgerichte kaum noch in Frage gestellt“, berichtet Hofstätter. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft und der Ausgang des Strafverfahrens könnten daher durchaus die Bemühungen von geschädigten Anlegern unterstützen, die seinerzeit handelnden Personen persönlich in Anspruch zu nehmen.

 Keine Auswirkungen auf Insolvenzverfahren

Das Infinus-Strafverfahren wird auf Insolvenzverfahren indes vermutlich keine wesentlichen Auswirkungen haben. „Soweit den Angeklagten Insolvenzstraftaten vorgeworfen werden, sind diese im Strafprozess zu behandeln. Voraussichtlich wird aber der Insolvenzverwalter – unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens – versuchen, insolvenzrechtliche Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen geltend zu machen“, erläutert Hofstätter.

Nichtsdestotrotz ist davon auszugehen, dass nicht nur die gesamte Branche den anstehenden Infinus-Prozess mit großer Aufmerksamkeit verfolgen wird. Allein die große Zahl der Geschädigten wird das Verfahren voraussichtlich gespannt beobachten.

Fortsetzungstermine der Hauptverhandlung sind derzeit bestimmt auf 23., 26., 27. und 30. November sowie 2., 7., 10., 11., 14., 17., 21. und 22. Dezember 2015, jeweils 9:30 Uhr. (jb)

Foto: Shutterstock

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments