Infinus: Prozess-Auftakt mit Hindernissen

Eine solche Zuweisung sei verfassungsrechtlich nicht erlaubt. Zudem sei mit den Haftbeschwerden der Anwälte im Auftrag ihrer Mandanten zunächst die 14. Strafkammer des Landgerichts betraut gewesen. Daher sei eigentlich diese Kammer für den Fall zuständig, so die Verteidigung.

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Der Fall sei der Kammer erst durch eine Vielzahl von Änderungen des sogenannten Geschäftsverteilungsplans zugespielt worden. Desweiteren hätte der Ersatzrichter, der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Dreher, nach Ansicht des Verteidigers der Kammer nicht zugeteilt werden dürfen.

Anwälte kritisieren Staatsanwaltschaft

Zudem monierten die Verteidiger, dass die Staatsanwaltschaft die sichergestellten Daten und Unterlagen mangelhaft ausgewertet habe. Das mache es für sie nahezu unmöglich, entlastende Umstände vorzutragen. So sei kein fairer Prozess möglich. Infolge der Vorwürfe wurde die Verhandlung mehrfach unterbrochen. Die Kammer hatte sich immer wieder zu Beratungen zurückgezogen.

Das Hauptthema des ersten Verhandlungstages blieb auch nach einer dreistündigen Verhandlungspause am Nachmittag die Frage nach Zuständigkeit und Besetzung der Kammer. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Vorwürfe als unbegründet. Der Vorsitzende Schlüter-Staats wies den Antrag am Abend schließlich ab. Der nächste Termin ist der 23. November.

Quelle: Cash. / dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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