In Dresden steht heute der vierte Verhandlungstag im Prozess gegen den Infinus-Gründer sowie fünf weitere Manager an. Die ersten drei Termine konnten nicht zu einer Klärung beitragen. Stattdessen musste sich die Wirtschaftsstrafkammer mit verschiedenen Anträgen der Verteidiger beschäftigen.
Am vergangenen Donnerstag (26. November) sollte einer der Beschuldigten vernommen werden, der bereits im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatte und daraufhin im Februar 2014 aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Vor der Vernehmung zur Sache bat der Verteidiger von Jens Pardeike jedoch um eine sogenannte Verständigung.
Richter lehnt Verständigungsgespräch ab
Wie Rechtsanwalt Stefan Heinemann sagte, habe sein Mandant Interesse daran zu erfahren, mit welchem Strafmaß er bei einem Geständnis rechnen könne und was dafür notwendig sei. Die Wirtschaftsstrafkammer, Verteidiger und Staatsanwälte zogen sich daraufhin zu einer Besprechung zurück.
[article_line]
Letztendlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine Verständigung mit nur einem der Beschuldigten nicht möglich sei. Da den Angeklagten bandenmäßiger Betrug vorgeworfen werde, könne man Pardeike nicht gesondert behandeln, so die Begründung des Vorsitzenden Hans Schlüter-Staats.
Seite zwei: Prozess könnte sich verzögern