Zentrale Verordnungen etwa zu Organisationsvorschriften, Rechnungslegung und Risikomanagement waren erst wenige Tage vor dem Stichtag fertig und das entsprechende Steuergesetz ließ gar bis zum Jahresende auf sich warten.
Höhepunkt des Regulierungs-Chaos jedoch war der bizarre Streit zwischen der EU-Finanzmarktaufsicht ESMA und der EU-Kommission über die Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen.
Der Disput über diese zentrale Definition wurde etwa sechs Wochen nach (!) dem KAGB-Stichtag bekannt und war erst im Frühjahr 2014 entschieden. Die Folgen der Hängepartie für die Betroffenen waren den Bürokraten offenbar herzlich egal.
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Gesetz mit heißer Nadel
Das KAGB und die angrenzenden Vorschriften waren zudem mit so heißer Nadel gestrickt worden, dass sie haufenweise Fehler enthielten. Erst im Juli 2014 wurden unzählige Kleinigkeiten – und die Definition von „geschlossen“ – durch ein umfangreiches Anpassungsgesetz korrigiert.
Für die ohnehin von der Schifffahrtskrise und diversen Skandalen arg gebeutelte Sachwertbranche hatte das Regulierungs-Chaos verheerende Folgen. Über ein Jahr lang lag die Branche praktisch komplett am Boden und hat sich bis heute von der Regulierungswalze kaum erholt.
Beim KAGB ging es hauptsächlich um die Anbieter und ihre Fonds. Die Mifid II hingegen bezieht sich in erster Linie auf den Vertrieb. Es bleibt zu hoffen, dass den Finanzdienstleistern ein ähnliches Chaos wie ihren Produktgebern erspart bleibt.
Autor Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren.