Bei ihrem zehnten Treffen haben die Mitgliedsunternehmen der Initiative ”Pools für Makler” des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) die sogenannte „Mannheimer Erklärung“ verabschiedet. In dem Positionspapier spricht sich die Initiative gegen die Abgabe von Provisionen aus.
Das Treffen der Initiative fand am 26. Januar am Rande des Fondskongresses in Mannheim statt. Neben den AfW-Vorständen Carsten Brückner, Frank Rottenbacher und Norman Wirth nahmen die Maklerpools BCA, Fonds Finanz, Jung DMS & Cie. AG, Maxpool, Netfonds, Fondskonzept und Wifo teil.
Pools gegen „Provisionsabgabe-Überbietungswettbewerb“
Im Rahmen des Treffens diskutierten die Teilnehmer unter anderem die Positionierung zu den sogenannten Fintechs und zur Provisionsabgabe. Im Ergbenis wurde die „Mannheimer Erklärung“ verabschiedet und unterzeichnet, der sich zudem die Initiativmitglieder Degenia Versicherungsdienst und die Aruna anschlossen. Die Erklärung im Wortlaut:
„Mannheimer Erklärung
Die unterzeichnenden Pools und der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung stehen für eine qualitativ hochwertige, an den Kundenbedürfnissen orientierte Beratung und Betreuung. Sie sehen die online gestützte Beratung als zukunftsorientierte Ergänzung des Beratungs- und Betreuungsangebotes an. Allerdings widerspricht eine ausschließlich auf die Provisionsabgabe gestützte Werbung dem Selbstverständnis der Unterzeichner im Hinblick auf eine gute Beratung und Betreuung, sofern keine adäquate sonstige Vergütung vereinbart wird.
Die Unterzeichner verzichten daher auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, deren Geschäftsmodell und Werbung ausschließlich auf dem Versprechen von Provisionsabgabe oder des Auslobens sonstiger Vergütungen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Kunden ausgerichtet ist.
Gleichzeitig fordern die Unterzeichner die Versicherer auf, die Zusammenarbeit mit diesen „Provisionsabgebern“ einzustellen bzw. erst gar nicht aufzunehmen.
In diesem Sinne werden die Unterzeichner weiterhin die qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung in das Zentrum ihrer Kundenkommunikation stellen und sich nicht an einem „Provisionsabgabe-Überbietungswettbewerb“ beteiligen.“
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„Dieses klare Statement an den Markt, die Vermittler und die Versicherer ist wichtig. Wie schon bei der Berliner Erklärung 2013 steht hier als ganz große Überschrift der Erhalt des Berufsstandes des unabhängigen Versicherungsmaklers, der im ausschließlichen Interesse seiner Kunden handelt und hierfür angemessen vergütet werden muss“, kommentiert Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. (jb)
Foto: AfW