Pflege ist teuer – wurde nicht vorgesorgt und haben die pflegebedürftigen Eltern kein Vermögen mehr, kann es für ihre Kinder schnell teuer werden. Aber können frühzeitige Schenkungen an die Kinder eine Lösung sein?
Sind die Eltern nicht durch eine private Pflegeversicherung oder eigenes Vermögen abgesichert, dann geht das Sozialamt bei den Pflegekosten in Vorleistung, holt sich das Geld aber von den Kindern zurück. Dabei sind oft hohe Geldbeträge im Spiel.
Frühzeitige Schenkungen werden von den Eltern gerne eingesetzt, um Steuern zu sparen. „Wer rechtzeitig anfängt, sein Vermögen auf Kinder und Enkelkinder zu verteilen, kann die Freibeträge mehrfach ausnutzen und bei geschickter Planung den Angehörigen eine Schenkung- oder Erbschaftsteuer völlig ersparen“, weiß Dr. Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht.
Schenkung wird rückgängig gemacht
Doch was passiert, wenn den Kindern bereits beispielsweise ein Grundstück oder eine Immobilie „geschenkt“ wurde und das Sozialamt nun die Pflegekosten zurückfordert?
Rechtsanwalt Martin Javitz von der Stuttgarter Kanzlei Javitz & Spandau gibt auf dem Onlinefachportal Anwalt.de zu bedenken, dass das Sozialamt im Rahmen seiner Rückforderung unter anderem auch prüfe, „ob Vermögen verschenkt wurde und sich hieraus ein Rückforderungsanspruch ergibt“.
Im schlimmsten Falle müsse die Schenkung, etwa die Immobilie, verkauft werden. Dies sollte der Schenker bei der frühzeitigen Planung der Schenkungen und des Erbes berücksichtigen.
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