Der Gesetzgeber will der Honorarberatung in Deutschland zum Durchbruch verhelfen. In diesen Anstrengungen darf nicht nachgelassen werden, selbst wenn mittlerweile einige Banken „freiwillig“ auf Provisionen verzichten. Das fordert der Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH).
„In der Schweiz gibt es einen starken Trend zur Honorarberatung auch bei den Großbanken“, sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Honorarberater. „Immer mehr wohlhabende Kunden haben jetzt auch in der Anlageberatung etwa bei UBS und Credit Suisse Zugang zu Produkten, die keine Bestandsprovision mehr beinhalten.“ In der Vermögensverwaltung waren Bestandsprovisionen ohnehin durch ein Urteil des obersten Gerichts zum Auslaufmodell geworden. Dies hat dafür gesorgt, dass die Finanzinstitute ihre Vergütungsmodelle vermehrt auf Honorare in Form fester Gebühren umstellten.
Starkes Beharrungsvermögen der Vertriebe
„Jetzt aber zu erwarten, dass diese Beispiele einfach Schule machen und der Gesetzgeber nicht mehr aktiv werden muss, wäre der falsche Weg“, so Schmidt. Zum einen sei das Beharrungsvermögen der Vertriebe sehr stark, zum anderen müsse das Modell einer von Provisionen unabhängigen Beratung auch für die breite Masse der Bevölkerung zugänglich sein. „Es hat sich über die vergangenen Jahre gezeigt, dass die Macht der Provisionsvertriebe enorm groß ist. Alle freiwilligen Verpflichtungen zu mehr Transparenz oder mehr Kundenorientierung sind im Sande verlaufen“, sagt Schmidt. „Die Erkenntnis sowohl in den Niederlanden wie in Großbritannien war, dass sämtliche Transparenzvorschriften und Selbstverpflichtungen der letzten zehn Jahre nicht zu mehr Verbraucherfreundlichkeit im Finanzdienstleistungsmarkt geführt haben“, sagt Schmidt. Deshalb wurde dort der Systemwechsel durch die Regulierung eingeleitet, seit 2013 sind Provisionen weitgehend verschwunden.