Ulf Niklas, Gründungsmitglied und erster Sprecher der Bundesinitiative der Honorarberater und Geschäftsführer der Berliner Honorarberater GmbH, hat mit Cash.Online über die Regulierung der Honorarberatung und deren Zukunft gesprochen.
Cash.Online: Am 1. August 2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Wie bewerten Sie den Schritt des Gesetzgebers?
Niklas: Ganz klar: Ein erster wesentlicher Schritt ist mit Inkrafttreten des Honoraranlageberatungsgesetzes erreicht. Der Kunde kann sich nach dem Willen des Gesetzgebers erstmals tatsächlich darauf verlassen, dass zugelassene Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater auch tatsächlich provisionsfrei beraten.
Trotz der gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen ist der Mehrheit der Kunden in Deutschland unverändert noch nicht bewusst, dass der provisionsfinanzierte Berater von Produktanbietern oder Emittenten – und damit direkt aus dem anzulegenden Vermögen des Kunden – vergütet wird.
Der Honorarberater darf sich dagegen ausschließlich transparent vom Kunden bezahlen lassen. Ein möglicher Interessenkonflikt in der Beratung wird so von vornherein konsequent vermieden. Das Bewusstsein für diesen Unterschied muss in der erforderlichen Breite unverändert erst noch ausreichend transportiert werden – das Honoraranlageberatungsgesetz ist ein wesentlicher Schritt hierfür.
Im Register der DIHK sind derzeit knapp über hundert Honorar-Finanzanlagenberater gemäß Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) eingetragen. Wieso ist die Resonanz bisher so gering?
Im November 2015 werden 17 Honorar-Anlageberater in dem entsprechenden öffentlichen Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführt. Im DIHK-Register sind insgesamt 106 Honorar-Finanzanlagenberater geführt.
Häufig ist im Hinblick auf diese vergleichsweise geringen Zulassungszahlen zu hören, dass sich die Honorarberatung nicht aus Ihrer anfänglichen Nische heraus auch in der Breite habe ausreichend etablieren können. Der Kunde in Deutschland wolle also gar keine Honorarberatung. Doch diese Schlussfolgerung ist natürlich kurz gegriffen und nicht richtig.
Können Sie das näher erläutern?
Nicht erfasst sind in diesen Zahlen diejenigen vielen Berater, die nach derzeitigem juristischen Auslegungsstand der Gewerbeordnung als klassische Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung ihre Kunden im Rahmen so genannter Mischmodelle sowohl gegen Provision als auch gegen Honorar beraten.
[article_line]
Nicht erfasst sind in diesen Zahlen sämtliche Regelungstatbestände außerhalb der Anlageberatung – also zum Beispiel Versicherungen, Altersvorsorge, Finanzierungen oder Finanzplanung. Viele Beratungen werden hier bereits auf Honorarbasis unabhängig erbracht. Beim DIHK sind derzeit knapp über 300 Versicherungsberater nach Paragraf 34e GewO registriert. Hinzu kommen die Berater aus Banken und Haftungsdächern.
Seite zwei: „Die Etablierung der Honorarberatung schreitet voran“