„Deutschland sollte seinen eigenen Weg gehen“

Wird sich die Honorarberatung in Deutschland etablieren können?

Der ausschließlich kurzfristige Blick wird der sukzessiven Etablierung der Honorarberatung nicht gerecht. Er orientiert sich zu sehr am ursprünglich auch erwogenen, generellen Provisionsverbot, zu dem sich der deutsche Gesetzgeber aber nicht durchgerungen hat. Eine Änderung der Beratungslandschaft kann und wird deshalb aber dennoch sukzessive erfolgen.

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Wir halten dies auch für den besseren Prozess, bei dem sich Produkt- und Servicewelt sowie Kundenverständnis parallel entwickeln können. Im Markt ist diese sukzessive Etablierung längst zu beobachten: Etablierte Serviceprovider öffnen sich seit vergangenem Jahr nun auch endlich für Honorarberater und provisionsfreie Produkte.

Fakt ist schließlich auch, dass trotz der geltenden gesetzlichen Vorschriften der Mehrheit der Kunden in Deutschland heute immer noch nicht bewusst ist, dass der provisionsfinanzierte Berater von Produkt-anbietern vergütet wird.

Dass sich der Honorarberater dagegen ausschließlich vom Kunden bezahlen lassen darf und ein möglicher Interessenskonflikt in der Beratung so von vornherein konsequent vermieden wird, muss in der erforderlichen Breite erst noch ausreichend transportiert werden. In diesem Umfang dürfte die Nachfrage nach Honorarberatung somit auch weiter steigen.

Es lässt sich also festhalten: Die Etablierung der Honorarberatung schreitet in Deutschland unbeirrt anderslautender Rufe sukzessive voran.

2013 trat in Großbritannien die „Retail Distribution Review“ (RDR) in Kraft, durch das Provisionen für Vorsorgeprodukte und Investmentfonds abgeschafft wurden. Wie hat die Regulierung in Großbritannien die Geschäftsmodelle der Berater und den gesamten Markt verändert?

In Großbritannien lässt sich die Bildung unterschiedlicher Marktsegmente beobachten: Einerseits mit kosteneffizienten Angeboten vorwiegend im Online-Bereich und andererseits Angebote mit umfassenderer Beratung für zahlungsbereite Kunden.

Das ist doch überhaupt kein Drohszenario. Im Gegenteil: Die Produktkosten sind durch das Provisionsverbot ja erheblich gesunken und der Kunde kann nun frei ent-scheiden, ob er vor dem Abschluss noch eine ergänzende Beratung wünscht. In anderen Bereichen klappt das doch auch längst: Wer keinen Steuerberater zahlen möchte, der greift auf kostengünstigere, webbasierte Beratungsformen zurück.

Die britische Regulierungsbehörde FCA (Financial Conduct Authority) scheint in einer ersten Evaluierung mit der Wirkung der RDR zufrieden zu sein: Sie stellt in ihrer jüngsten Veröffentlichung hierzu eine höhere Beratungsqualität und eine Professionalisierung der Branche fest. Das Ziel, eine ausschließlich auf das Anlegerinteresse ausgerichtete Beratung, habe man allerdings noch nicht erreicht.

Seite drei: „Wir sind keine Verfechter eines Provisionsverbots

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