Honorarberatung: Königsweg oder Sackgasse

Im deutschen Markt hat sich die Honorarberatung noch nicht etablieren können. Ihre Befürworter glauben jedoch weiterhin an die Alternative zum Provisionssystem. Cash. hat mit Beratern und Branchenkennern über den Status quo und die Zukunft der Beratungsvergütung gesprochen.

Bei Politikern und Verbraucherschützern gilt die Honorarberatung als Königsweg – Kritiker sehen in ihr indes eine Sackgasse. 

Bei Politikern und Verbraucherschützern gilt die Honorarberatung als Königsweg. Nach Ansicht ihrer Befürworter dient sie, anders als die Beratung mit Provisionsvergütung, ausschließlich dem Kundeninteresse.

Ihre Kritiker sehen in der Honorarberatung indes eine Sackgasse, die sich nur an eine wohlhabende Klientel richtet und im Falle eines Provisionsverbots sogar zur Unterversorgung der Bevölkerung mit Vorsorgeprodukten führen würde.

Kritik an Honoraranlageberatungsgesetz

Um sie zu fördern, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eine Regulierung angestoßen, die am 1. August 2014 mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ (Honoraranlageberatungsgesetz) ihren vorläufigen Höhepunkt fand.

Zwar wurde die Einführung des Gesetzes von den Befürwortern der Honorarberatung als wichtiger und überfälliger Schritt begrüßt, an der konkreten Durchführung und Zielerreichung wurde jedoch Kritik laut. Insbesondere, dass das Gesetz nur die Honorarberatung zu Finanzprodukten, nicht aber zu Versicherungen umfasst, wurde von Beratern und Verbraucherschützern moniert.

„Honorarberater sollen unabhängige Konzepte für eine vollumfängliche Finanzplanung ihrer Kunden erstellen. Die Honorarberatung muss aus einem Guss sein. Deshalb muss ein Berater zu allen Produkten provisionsfrei beraten“, kommentierte Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), das Gesetz nach Inkrafttreten.

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Weitere Kritikpunkte der Befürworter sind unter anderem die Versäumnisse des Gesetzgebers, eine steuerliche Gleichbehandlung von Provisionen und Honoraren herzustellen, sowie eine gesetzliche Bezeichnungspfl icht für Vermittler gemäß ihrer Vergütungsart zu schaffen.

 

Seite zwei: Vergütungssysteme bei Verbrauchern unbekannt

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