Der Verband Deutscher Versicherungmakler e.V. (VDVM) begrüßt einerseits, dass die Bundesregierung die IDD zügig umsetzen will. Andererseits hat der Referentenentwurf der nach Ansicht des VDVM einige Fehler. Die Einführung des Honorar-Versicherungsberaters sieht der Verband problematisch. „Insbesondere misslingt die Aufladung der Umsetzung mit der Förderung der Honorarberatung auf erste Sicht völlig und erweist dem Verbraucherschutz einen Bärendienst“, heißt es in einer Stellungnahme des VDVM.
Auch sonst sei der Referentenentwurf nicht frei von Widersprüchen. Ein Fehler sei, dass beim Honorar-Versicherungsberater der Begriff Honorar nicht genau definiert werde. Auch, dass sich Versicherungsvermittler künftig ausschließlich von Versicherer vergüten lassen dürfen, sieht der VDVM kritisch. Wende sich ein Versicherungsnehmer, der den Vertrag über das Internet abgeschlossen hat, bei einem Schadenfall beispielsweise an einen Versicherungsmakler, müsse dieser doch gegen Entgelt dem Versicherungsnehmer Schadenassistenz leisten dürfen, so der Verband.
VDVM warnt vor einer Benachteiligung von Maklern
„Überdies greift diese Regelung – wohl aus Mangel an Phantasie – tief in das Wettbewerbsrecht der Vermittler und Versicherer ein. So unterliegen die Honorar-Versicherungsberater bei der Beratung und Vermittlung von Lebensversicherungen keiner fünfjährigen Stornohaftzeit wie Versicherungsvermittler„, moniert der VDVM. Hier müssten die gleichen Regeln für Vermittler und Honorarberater gelten. Sonst sei zu befürchten, dass eine Vielzahl von Versicherungsvermittlern sich als Honorar-Versicherungsberater zulassen werde, um die Stornohaftzeit und vor allem die Absenkung der Abschlussprovision zu umgehen.
Kritisch sieht der VDVM zudem, dass der Referentenentwurf eine Mischfinanzierung für Verischerungsvermittler unmöglich macht und ihnen die Vermittlung von Netto-Tarifen praktisch verbiete. Auch das geplante „Durchleitungsgebot“ für Versicherer, das vorsieht, dem Versicherungsnehmer bei durch den Honorar-Versicherungsberater vermittelten Bruttotarifen einen großen Teil von Abschlusskosten gut zu schreiben, stößt beim VDVM auf Kritik. „Dieses Verfahren kann in der Konsequenz dazu führen, dass Versicherer praktisch nur noch Netto-Tarife anbieten. Der Versicherungsmakler könnte diese nicht vermitteln – eine absurde Konsequenz“, mahnt der Verband.
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