Der Referentenentwurf zum IDD-Umsetzungsgesetz hat die Branche aufgewühlt. Doch das Papier eckt nicht nur inhaltlich an. Auch über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens herrscht Verwirrung. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat nun versucht, in einer Nachricht an seine Mitglieder Klarheit zu schaffen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 21. November 2016 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebs-Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) vorgestellt.
Im Vorfeld hatten beteiligte Politiker mehrfach gesagt, es werde eine „Minimalumsetzung“ angestrebt. Als eine solche kann der Entwurf kaum gesehen werden. Sieht er doch zahlreiche Einschnitte für Versicherungsvermittler vor.
Vermittler starten Petition gegen IDD-Entwurf
Dementsprechend heftig reagierten die Vermittlerverbände auf die Veröffentlichung. Viele Vermittler sehen die eigene Existenz bedroht, sollte der Entwurf ohne Änderungen umgesetzt werden.
So erstaunt es nicht, dass mittlerweile sogar eine Petition mit dem Titel „IDD – SO NICHT! Keine nationale Umsetzung in dieser Form!“ auf change.org ins Leben gerufen wurde. Aktuell wird diese von 3.196 Personen unterstützt (Stand 7. Dezember 2016, 10:45 Uhr).
AfW klärt über Gesetzgebungsverfahren auf
Dass die Branchenverbände bis zum 12. Dezember 2016 Gelegenheit haben, Stellungnahmen zum Referentenentwurf des IDD-Umsetzungsgesetzes beim Bundeswirtschaftsministerium abzugeben, ist hinlänglich bekannt.
Der weitere Ablauf indes nicht. Um die Gemüter etwas zu beruhigen und für Klarheit über das Gesetzgebungsverfahren zur sorgen, hat sich der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in einer Nachricht an seine Mitglieder gewandt.
Seite zwei: Etappen des Gesetzgebungsverfahrens