Im Prozess gegen den Infinus-Gründer sowie fünf weitere Manager der Gruppe wurde am Montag ein zweiter Angeklagter aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach knapp zweieinhalb Jahren ist Andreas Kison wieder auf freiem Fuß.
Der Haftbefehl gegen den 47-Jährigen wurde Medienberichten zufolge unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er muss sich demnach einmal wöchentlich bei der Polizei melden.
Die 5. Strafkammer des Dresdener Landgerichts begründete ihren Schritt damit, dass die zu erwartende Strafe und die Dauer der Untersuchungshaft einen geminderten Fluchtanreiz darstellten.
Oberlandesgericht muss über Haftbeschwerde entscheiden
Der Angeklagte hatte wegen gesundheitlicher Probleme, Haftbeschwerde eingelegt, die das Oberlandesgericht Dresden ablehnte. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat diesen Beschluss in der vergangenen Woche aufgehoben und zurückverwiesen.
Das Oberlandesgericht muss nun erneut über eine Aufhebung des Haftbefehls entscheiden. Kison war als Vorstand und Prokurist in der Infinus-Gruppe tätig. Ihm wird Beihilfe zum gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Er hatte bereits im Dezember einen Hörsturz erlitten, weswegen der Prozess für eine Woche unterbrochen wurde.
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Ein anderer Infinus-Manager, Jens Pardeike, Vorstand des Infinus-Haftungsdachs, war bereits im Februar 2014 aus der Untersuchungshaft entlassen worden. (jb)
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