Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen: Der Makler als wertvoller Tippgeber

35 Prozent planen, sich künftig damit zu beschäftigen. Insbesondere die Altersgruppen 16 bis 29 Jahre beziehungsweise 30 bis 44 Jahre haben hierfür mit 1 beziehungsweise 10 Prozent Anteil an Vorsorgevollmachten deutlichen Nachholbedarf. Dabei sind es nachweislich gerade auch junge Menschen, die zum Beispiel aufgrund eines Unfalls, zumindest temporär von einer Entscheidungsunfähigkeit betroffen sind.

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Diejenigen, die sich künftig für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht entscheiden, sollten sich aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren, die es zu beachten gilt, auf professionellen, juristischen Ratschlag verlassen.

Ebenso angeraten ist, die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister wie bei hierfür spezialisierten Anbietern registrieren zu lassen, damit Ärzten wie Betreuungsgerichten schnellstmöglich Zugang gewährt wird. Bei bestehenden Vorsorgevollmachten gerät übrigens gerne auch eine regelmäßige Überprüfung entsprechend veränderten Lebensumständen schlicht schnell in Vergessenheit.

Die Devise: Unbedingt Expertenratschlag einholen!

Ein Missstand, den der Verbraucher umgehen kann, indem er aktiv durch einen Makler beziehungsweise einen hierfür spezialisierten Dienstleister diesbezüglich regelmäßig angesprochen wird. So gesehen kann ein Makler insbesondere bei diesem sensiblen wie essenziell wichtigen Thema, bei dem er per Gesetz keine Beratung anbieten darf, durch profundes Fachwissen und Aufklärung seinen Kunden zum Handeln anregen und zudem grundlegende Tipps wie bedarfsweise entsprechend qualifizierte Kooperationspartner bereitstellen.

Gut also auch, wenn ein Pool als professionell aufgestellter Partner des Maklers hierbei über entsprechend stimmige Lösungsvorschläge verfügt, die damit schlussendlich Beratern eine stärkende Beziehung zum Kunden als auch einen unverkennbar vertrieblichen Effekt versprechen.

Oliver Lang ist Vorstand des Oberurseler Maklerpools BCA AG.

Foto: BCA

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