Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den Anforderungen an Patientenverfügungen haben Verbraucherschützer dazu geraten, ein solches Dokument genau zu überprüfen.
„Wir gehen davon aus, dass es in Deutschland einige Millionen Patientenverfügungen gibt, mit einem großen Dunkelfeld – aber mindestens die Hälfte davon dürfte unwirksam sein, weil sie nicht präzise genug ist“, sagte der Pflegeexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, Dieter Lang, der Zeitung „Neues Deutschland“ (Montag). „Alle Bürger, die bereits ein solches Dokument haben, sollten sich das noch einmal genau ansehen.“
Nur zu sagen, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reicht nicht aus
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In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, wie lange und wie sie am Ende ihres Lebens behandelt werden wollen – dabei müssen sie nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber möglichst konkret sein. Nur zu sagen, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gewünscht sind, reicht zum Beispiel nicht aus. Bindend seien die Festlegungen nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar genug beschrieben würden. (Az. XII ZB 61/16). (dpa-AFX)
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