Nachfolgeplanung ist für Berater ein wichtiges Thema. Sie müssen nicht nur die Betreuung ihrer Kunden, sondern auch das eigene finanzielle Auskommen im Ruhestand absichern. Am Markt gibt es unzählige Unterstützungsangebote und auch Maklerpools stehen den Vermittlern mit Rat und Tat zur Seite.
Das wertollste Gut des Maklers ist sein Kundenbestand. Ein gut gepflegter Bestand ist das A und O eines erfolgreichen Maklerunternehmens. Das gilt nicht nur für die gegenwärtige Geschäftsentwicklung, sondern auch mit Blick auf den eigenen Ruhestand. Und der ist bei den meisten Maklern – zumindest rein rechnerisch – nicht mehr weit entfernt.
Frühzeitig mit der Nachfolgeplanung beginnen
Laut aktueller Umfragen ist gut die Hälfte der deutschen Maklerschaft über 50 Jahre alt. Für viele der Berater ist es also langsam an der Zeit, über eine geeignete Nachfolgelösung nachzudenken. Nur bei einem sehr geringen Anteil der Maklerunternehmen wird die Nachfolge firmenintern oder gar innerhalb der Familie zu lösen sein. Die anderen müssen sich auf dem Markt nach einem Nachfolger beziehungsweise Bestandskäufer umsehen.
Makler sollten möglichst frühzeitig mit der Nachfolgeplanung beginnen, denn es gibt vieles zu beachten. „Generell gilt hier wie auch bei jeder anderen Unternehmensübergabe oder Nachfolgeregelung: besser zu früh als zu spät“, meint Oliver Lang, Vorstand des Oberurseler Maklerpools BCA. Wenige Monate vor dem geplanten Übergabetermin ist definitiv zu spät, da sind sich die Experten einig. Einige Marktteilnehmer empfehlen sogar eine frühestmögliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
Rechtssicherheit beim Übergang des Bestands schaffen
„Am besten beginnen Makler bereits mit dem ersten Kunden, sich mit der Nachfolgeplanung zu befassen“, sagt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter des Münchener Maklerpools Fonds Finanz. Um später eine reibungslose und vor allem rechtssichere Bestandsübertragung zu gewährleisten, müsse jeder Kunde vorab einer Übertragung seiner Daten zugestimmt haben. „Veräußert ein Makler seinen Bestand ohne diese Zustimmung, drohen Schadenersatzforderungen“, erläutert Porazik. Doch nicht nur die Rechtssicherheit beim Übergang des Bestands, gilt es zu beachten.
Eine gute Nachfolgeplanung kann den Bestand beziehungsweise das Unternehmen auch bei unerwarteten Schicksalsschlägen schützen. „Eine Nachfolge kann unfall-, krankheitsbedingt oder aus anderen unvorhergesehenen Gründen jederzeit erforderlich werden“, sagt Oliver Pradetto, Kommanditist des Lübecker Maklerpools Blau direkt.
Seite zwei: Bestandsdaten sollten möglichst gepflegt und digitalisiert sein