Die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern e.V. (VSAV) hat den Deckungsumfang des Rahmenvertrages zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ihrer Mitglieder erweitert. Unter anderem ist nun auch das Beratungsfelder Generationenberatung abgedeckt.
Die VSAV hat des Leistungsumfang seines VSH-Rahmenvertrags für Mitglieder erweitert. Wie die Vereinigung mitteilt, sind neue Beratungsfelder wie Generationenberatung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliches Entgeltmanagement oder beispielsweise die Vermittlung von Factoring-Verträgen nun auch im VSH-Rahmenvertrag.
Umfassender Schutz bei Tippgeberschaft
„Wir reagieren damit frühzeitig auf die Bedürfnisse vieler Vermittler und Berater, die sich in ihrer Berufsausübung vermehrt breiter aufstellen“, kommentiert VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth.
Auch im Bereich der Tippgeberschaft hat der VSAV demnach nachgebessert. Die Tippgebereigenschaft sei nun neben den üblichen Tippgeberrisiken auch versichert bei Empfehlungen an Unternehmen der Risikovorsorge, der Schadenverhütung und –beseitigung sowie an Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe. (jb)
Foto: VSAV