Claudia Behringer ist Versicherungs- und Finanzmaklerin und hat sich zur Generationenberaterin (IH K) weiterbilden lassen. Bei der Beratung der Best Ager sollte ihrer Ansicht nach neben alters- und typgerechten Lösungen auch das Einfühlungsvermögen nicht zu kurz kommen.
Cash.: Auslaufende Lebensversicherungen sind für die Zielgruppe 50plus ein wichtiges Thema. Welche Lösungen sind Ihrer Ansicht nach hier sinnvoll?
Behringer: Das kommt individuell auf die Kundensituation und das Vermögen an. Zur Vermeidung von Abgeltungsssteuer oder einer eventuellen Erbschaftssteuerzahlung kann ein Versicherungsmantel Sinn machen. Da gibt es verschiedene sehr gute Modelle zur Nutzung der Schenkungssteuer oder Steuervermeidung durch Rentenschenkungen. Sofort beginnende Renten sichern das Langlebigkeitsrisiko ab, falls die monatlichen Einnahmen nicht reichen. Flexible Vermögensverwaltungsanlagen kommen den Kunden ebenso entgegen, da sie nicht wissen, wie lange sie gesund bleiben, was sie noch unternehmen möchten, wie sie finanziell in der Familie gebraucht werden.
[article_line]
Welche Themen sind – abseits von Versicherungen und Finanzen – noch wichtig für die Zielgruppe 50plus?
Sie möchten einen Ansprechpartner, der sie versteht und ein Stück des Wegs mit ihnen geht. Sie schätzen einen verlässlichen Berater, der sich auch der anderen Familienmitgliedern annimmt und die Familiensituation zusammenbringt. Meine Mandanten wissen auch, dass sie bei anderen Dienstleistern wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren, die ich ihnen empfehle, gut aufgehoben sind. Sie werden von einem Netzwerk betreut. Das gibt Sicherheit.
Inwieweit ist spezielles Know-how für die Best-Ager-Beratung notwendig?
Der Generationenberater sollte ganzheitlich beraten können und auf die speziellen Fragen zur Absicherung genauso eingehen können wie auf die alters- und typgerechte Vermögensberatung. Die Hinführung zu den Generalvollmachten – eigene Möglichkeiten durch juristische Vertriebe oder Notare – darf nicht fehlen, denn sonst kann bei Geschäftsunfähigkeit das komplette Finanzhaus einstürzen. Ein amtlich bestellter Betreuer wird im Falle des Falles die Geldanlagen auflösen.
Seite zwei: „Biostrukturanalyse berücksichtigen„