Mifid II: Das ändert sich bei der Anlageberatung

Die European Securities and Market Authority (ESMA) geht davon aus, dass eine konkrete Qualitätsverbesserung einer Anlageberatung oder Anlagevermittlung vorliegt, wenn dem Kunden Zugang zu einer breiten Palette geeigneter Finanzinstrumente, einschließlich einer angemessenen Zahl von Instrumenten dritter Produktanbieter angeboten wird.

Geschlossene Investmentvermögen und Vermögensanlagen von unabhängigen Initiatoren eignen sich ideal zur Erweiterung der Produktpalette eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens, sodass der Nachweis der Qualitätsverbesserung beim Vertrieb dieser Produkte gelingen sollte.

Bestandsprovisionen gewünscht?

Fraglich ist jedoch, ob zukünftig Bestandsprovisionen von Vertrieben noch gewünscht werden. Denn diese können nur noch durch zusätzliche laufende Dienstleistungen, beispielsweise jährliche Bestandsanalysen und Gespräche, gerechtfertigt werden.

Sobald eine derartige laufende Betreuung im Hinblick auf Anteile an geschlossenen Investmentvermögen und Vermögensanlagen erfolgt, müssen auch die Verpflichtungen zur laufenden Kostentransparenz erfüllt werden. Denn in diesem Fall ist von einer fortbestehenden Kundenbeziehung auszugehen.

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Der Autor Dr. Gunter Reiff ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei RP Asset Finance Treuhand in München.

Foto: RP Asset Finance Treuhand

 

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