Tausende Bankkunden haben sich auch in diesem Jahr bei der Finanzaufsicht Bafin über ihr Kreditinstitut beklagt. Nach Daten der Behörde, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, wurden bis Ende September 4.468 Beschwerden und Anfragen registriert.
Bis Ende September 2017 sind rund 4.500 Beschwerden von Bankkunden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eingegangen. Die Bafin sammelt im Rahmen ihres Mitarbeiter- und Beschwerderegisters seit 1. November 2012 die Daten von Anlageberatern in Deutschland und registriert Kundenbeschwerden.
Die Aufsicht rechnet damit, dass die Zahl in diesem Jahr insgesamt etwas über dem Vorjahreswert von 5.162 Beschwerden liegen wird. Konkrete Gründe für den Anstieg seien nicht erkennbar. Gewisse Schwankungen seien jedoch üblich, erklärte die Bafin.
Erneut war die ganze Palette der Produkte und Dienstleistungen betroffen: Von Problemen bei der Kontoführung oder Überweisungen bis zu Fragen zu Kreditverträgen. Bankkunden ärgerten sich auch über steigende Gebühren und schalteten die Bafin ein. Den Geldinstituten brechen in der Zinsflaute die Erträge weg. Viele drehen daher an der Gebührenschraube.
Umgang mit dem Zahlungskontengesetz sorgt für Beschwerden
Zwar kann die Aufsicht nach eigenen Angaben die Ausgestaltung der Kontenmodelle, die teilweise zu Gebührenerhöhungen führten, nicht genauer unter die Lupe nehmen. Es handele sich um geschäftspolitische Entscheidungen der Institute. Die Bafin kann jedoch prüfen, ob das Verfahren zur Änderung der Bedingungen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Dies gilt auch für die Abwicklung der Verträge von Kunden, die mit den neuen Konditionen nicht einverstanden sind. „Da dies nicht immer der Fall war, ging die Bafin dem nach und wirkte auf eine Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin“, erklärte die Behörde.
Für Verbraucher-Ärger sorgte auch der Umgang einiger Geldhäuser mit dem Zahlungskontengesetz. Das Gesetz erleichtert den Kontowechsel. Zudem eröffnet es jedem Bürger den Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einrichten. Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht. (dpa-AFX)
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