3. Bestellerprinzip bei Maklerprovision einführen
Die Verbraucherschützer setzen sich dafür ein, dass das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen künftig auch beim Immobilienkauf zur Eigennutzung gelten soll.
4. Grunderwerbssteuer für Sanierungen reduzieren
Um Anreize für energetische Sanierungen bei künftigen Immobilienkäufer zu schaffen, sollte nach dem Willen des VZBV die Grunderwerbssteuer gesenkt werden.
Zudem wollen die Verbraucherschützer eine Gesetzeslücke für Unternehmen beseitigen: Bei sogenannten „Share Deals“, bei denen statt eines Grundstücks Anteile an einem Unternehmen erworben werden, dem die Immobilie gehört, wird die Grunderwerbsteuer nicht fällig.
Um Spekutlaionen am Wohnungsmarkt einzugrenzen, sollten laut VZBV daher Share Deals verboten werden.
5. Energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern
Die Verbraucherschützer sprechen sich dafür aus, Hauseigentümer künftig durch einen zusätzlichen Steuerbonus zur energetischen Sanierung zu motivieren.
Diese Förderung sollte demnach über zehn Jahre laufen – progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld. Das staatliche Fördervolumen sollte bei mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr liegen.
6. Sozialen Wohnungsbau langfristig fördern
Laut VZBV ist es wichtig, dass der Bund auch nach 2019 weiterhin mitverantwortlich für den sozialen Wohnungsbau ist. Es solle außerdem eine „strenge Zweckbindung“ für solche Neubauten eingeführt werden. Die Mittel des Bundes müssten demnach durch zusätzliche Landesmittel aufgestockt werden.
„Egal ob Singlehaushalte, Familien oder Ältere – Verbraucher suchen vor allem in Ballungsräumen händeringend nach bezahlbarem Wohnraum. Die Zeit drängt“, meint Engelke. Jetzt komme es auf die nächste Bundesregierung an, schnellstmöglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. (jb)
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