Die Commerzbank wird das Thema Cum-Ex-Geschäfte so bald nicht los. Wie das „Handelsblatt“ berichtete, wurde das Institut letzte Woche von Beamten der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und der hessischen Steuerfahndung durchsucht. Es gehe um den Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung wegen dubioser Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag („Cum-Ex“).
Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage die Durchsuchung der Geschäftsräume einer Bank am 7. November sowie der Wohnungen von drei Beschuldigten in Frankfurt am Main und in Hanau.
Auch den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenanhang mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag (so genannte Cum-/Ex-Geschäfte) in den Jahren 2006 bis 2010 mit einem Investitionsvolumen von mehreren Milliarden Euro bestätigten die Ermittler. Der mutmaßliche Steuerschaden soll sich auf 40 Millionen Euro belaufen. Den Namen des betroffenen Institus nannte die Behörde jedoch nicht.
Die Commerzbank erklärte derweil, vollumfänglich mit den Behörden zu kooperieren. Die Bank hatte bereits in der Vergangenheit mit dem Thema Cum-Ex zu tun, allerdings nur durch die von ihr übernommene Dresdner Bank.
Commerzbank: Interne Untersuchung wegen Cum-Ex-Geschäften
„Im Zuge der öffentlichen Debatte zu diesem Thema hat die Commerzbank Ende 2015 eine konzernweite, freiwillige Überprüfung aller zwischen 2003 und 2011 getätigten Geschäfte im Aktienhandel angestoßen“, hieß es.
Dabei sei herausgekommen, dass es auch Cum-Ex-Geschäfte bei der Commerzbank gab. Die Zwischenergebnisse dieser Untersuchung hat die Commerzbank den Behörden nun proaktiv zur Verfügung gestellt. Ein abschließender Bericht liegt noch nicht vor.
Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Die Beteiligten ließen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten.
Die Folge der Karussellgeschäfte: Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Schätzungen über den Gesamtschaden für den Fiskus reichen von zehn Milliarden bis zu 32 Milliarden Euro. (dpa-AFX)
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