Elternunterhalt: Fünf Tipps, um die Kosten zu minimieren

4. Eigenen Lebensstil pflegen

Auch die Abzahlung von Darlehen, die vor Inanspruchnahme des Kindes durch das Sozialamt bestanden, wird laut Huckert bei der Berechnung des Elternunterhalts berücksichtigt.

Wenn der Unterhaltspflichtige Konsumgüter wie etwa Möbel, Reisen oder ein Auto durch ein Darlehen finanziert habe, verminderten die zu zahlenden Darlehensraten das zur Unterhaltsberechnung dienende Einkommen. Das gelte auch für nachweisbare private Darlehen.

5. Kosten für Besuchsfahrten geltend machen

Die Rechtsanwältin empfiehlt den unterhaltspflichtigen Kindern zudem, Kosten für regelmäßige Besuchsfahrten zu dem im Pflegeheim lebenden Elternteil geltend zu machen.

Diese Ausgaben könnten vom Einkommen abgezogen werden, da sie der Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen dienten und auf innerfamiliärer Verbundenheit beruhten. Hierzu zählen demnach Kosten für Benzin und zurückgelegte Kilometer genauso wie Zugtickets.

BGH-Rechtsprechung bringt oft Verbesserungen

„Ist der Elternunterhaltsbescheid schon in der Welt, sollte er regelmäßig überprüft werden“, rät Rechtsanwältin Huckert. Häufig sei durch die regelmäßige Erhöhung der Selbstbehalte eine Reduzierung möglich.

Zudem bringe die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs häufig Verbesserungen für Unterhaltspflichtige. (jb)

 

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