Ertrags-Nießbrauch: Firmenanteile schenken, Gewinne behalten

Das Maklerunternehmen soll nach und nach an die nächste Generation übertragen werden, aber die generierten Gewinne sollen den Beschenkten noch nicht zufliessen? Die Lösung: Schenker können sich an den verschenkten Unternehmensanteilen einen Nießbrauch einräumen lassen.

Gastbeitrag von Lars-Alexander Meixner und Mark Uwe Pawlytta, KPMG

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Der (Ertrags-)Nießbrauch als Nutzungsrecht lehnt sich an den Erfolg des Unternehmens an, das heißt im Erfolgsfalle erhält der Schenker die Gewinne, geht aber leer aus, wenn keine Gewinne erzielt wurden.

Wenn Unternehmer über den richtigen Zeitpunkt der Nachfolge nachdenken, machen sie sich häufig Gedanken über die Gewinnbeteiligung.

In vielen Fällen möchten Unternehmer zwar Unternehmensanteile lebzeitig auf die nächste Generation übertragen, doch sollen die Gewinne noch nicht oder nicht vollständig den Beschenkten zufließen.

Nicht zuviel „Cash“ für die Kinder

Hierfür gibt es viele Motive, etwa die Sicherstellung der eigenen Versorgung, die Befürchtung, dass die neue Generation konsumfreudiger und an höheren Ausschüttungen interessiert ist, weshalb dem Unternehmen Kapital „verloren“ gehen könnte, aber auch schlicht der Wunsch, dass die eigenen Kinder noch nicht zu früh über sehr viel „Cash“ verfügen, ein Wunsch, der umso stärker ausgeprägt ist, je jünger die Kinder sind.

Hier gibt es viele praktische Lösungen. Schenker können sich und dem Ehepartner an den verschenkten Unternehmensanteilen einen Nießbrauch einräumen lassen, sodass sie auch nach der Schenkung die Gewinne erhalten.

Der (Ertrags-)Nießbrauch als Nutzungsrecht lehnt sich an den Erfolg des Unternehmens an, das heißt im Erfolgsfalle erhält der Schenker die Gewinne, geht aber leer aus, wenn keine Gewinne erzielt wurden oder diese im Unternehmen selbst benötigt werden.

Seite zwei: Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten

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