Am 1. Juli wird das neue Flexi-Rentengesetz voll wirksam – allerdings ist das Regierungsvorhaben nur jedem dritten Deutschen bekannt, obwohl die Regelung alle Arbeitnehmer betrifft.
Die Weirich-Kolumne
Die SPD betrachtet sie als uneheliches Kind und die Unionsparteien reden zu wenig darüber: Die sogenannte „Flexi-Rente„, die in der letzten Etappe, also in sechs Wochen, ab dem 1. Juli dieses Jahres in vollem Umfang wirksam wird.
Zukunftsweisender Weg
Seit dem 1. Januar 2017 wirkt sich ein Weiterarbeiten neben der Rente auf Antrag steigernd auf das Alterseinkommen aus. Ab dem 1. Juli können Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler hinzuverdienen dürfen.
Auch wird ab diesem Zeitpunkt das Alter, in dem Sondereinzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen vorgenommen werden dürfen, vom 55. auf das 50. Lebensjahr reduziert werden.
Diese Neuerungen sind ein zukunftsweisender Weg zur Stärkung der Altersvorsorge im tiefgreifenden demographischen Wandel. Allerdings ist das Regierungsvorhaben nur jedem dritten Deutschen bekannt, obwohl die Regelung alle Arbeitnehmer betrifft.
Eine repräsentative Umfrage weist nicht nur auf diesen Umstand, sondern auch auf die unterschiedlichen Wünsche der Deutschen hin. Ein Drittel will über das 65. Lebensjahr hinaus weiter arbeiten, genau so viele Bürger wären aber an einer Teilrente ab 60 Jahren interessiert, wie sie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für Arbeitnehmer nach 35 Versicherungsjahren vorschlägt, was nach den derzeit geltenden Regelungen einen Abschlag von bis zu 25 Prozent der Alterseinkünfte bedeuten würde.
Dies könnte gemildert werden, wenn mit einer Teilzeitanstellung weiter in die Rentenkasse eingezahlt und ein höherer Nebenverdienst neben dem Bezug der Teilrente erlaubt wird, so der DGB.
Die Bundesregierung bleibt angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft beim Ziel der Rente mit 67 und begrüßt die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters, bei dem mit der nach zähen Verhandlungen in der Großen Koalition verabschiedeten Flexi-Rentengesetz ein erster, zukunftsweisender Schritt gemacht wurde.
Höhere Rentenansprüche als Anreiz
Das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ soll den Anreiz zum Arbeiten nach Erreichen des 67. Lebensjahres durch höhere Rentenansprüche steigern.
Zudem dürfen Arbeitnehmer zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr mit der Flexi-Rente mehr hinzuverdienen, sofern sie das Modell der Teilrente wählen. Außerdem erhofft sich die Bundesregierung neue Impulse bei der Behebung des Fachkräftemangels, den sie nach der Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren selbst verschärft hat.
Seite zwei: Dachdecker als Standard-Argument