Verbraucherschützer ziehen gegen Kreditinstitute wegen Gebühren fürs Geldabheben am Automaten vor Gericht. Sie werden den Banken vor, ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert zuhaben.
Gebühren, die einige Finanzhäuser von eigenen Kunden fürs Geldabheben am Bankautomaten verlangen, sorgen für Ärger: Verbraucherschützer ziehen vor Gericht. „Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert haben“, sagte Finanzmarktwächter Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen der Deutschen Presse-Agentur
Ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank laufe bereits vor dem Landgericht Halle. Görner zufolge müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänderungen informieren und sie auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. „Bei den drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht.“ Bei einem weiteren Geldhaus gebe es entsprechende Hinweise.
150 Volksbanken verlangen teilweise Gebühren fürs Abheben
Nach Recherchen des Finanzportals Biallo verlangten zuletzt rund 40 Sparkassen und ersten Ergebnissen zufolge ungefähr 150 Volksbanken von einem Teil ihrer Kunden – je nach Kontomodell – Gebühren fürs Abheben von Bargeld. Die Höhe ist sehr unterschiedlich. Manche gewähren ihren Kunden im Monat bis zu fünf kostenlose Abhebungen.
Andere kassieren gleich beim ersten Mal. Einige Institute haben allerdings schon seit Jahren Kontomodelle, bei denen Barabhebungen Geld kosten. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge habe einige Sparkassen und Volksbanken das Entgelt inzwischen aber wieder abgeschafft, zum Teil auch, weil es sich aus Sicht der Institute nicht gelohnt habe.
Seite zwei: „Banken müssen ihre Kunden transparent informieren„