Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Vertriebsrichtlinie (IDD) in deutsches Recht hat gestern das Bundeskabinett passiert. Nach Ansicht des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat es die Regierung versäumt, wichtige Änderungen vorzunehmen.
Der Vermittlerverband AfW moniert, dass der Gesetzesentwurf „leider nur im Detail“ geändert wurde. Die wesentlichen Kritikpunkte des AfW seien nicht berücksichtigt worden. Beispielsweise stehe die Doppelberatungspflicht der Kunden durch Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen weiterhin im Raum.
Ebenso habe das Bundeskabinett die „Bevorzugung der Ausschließlichkeitsvermittler beim Provisionsabgabeverbot“ abgesegnet. Die vom AfW kritisierten Ausnahmetatbestände stehen demnach immer im noch im Entwurfstext.
AfW: Wettbewerbsverzerrende Privilegien für Versicherungsberater
Während es Maklern zudem verboten bleibe, Nettotarife zu vermitteln und gegen Honorar zu beraten, erhalten Versicherungsberater laut AfW „wettbewerbsverzerrende Privilegien“. Der Verband ist nun bestrebt, die gewünschten Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
„Das Gute ist: Ein Kabinettsbeschluss setzt das Gesetz aber nicht in Kraft, sondern startet erst das parlamentarische Verfahren, sprich die Lesungen im Bundestag, eine Beratung im Bundesrat sowie eine wahrscheinliche Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
AfW schließt gerichtliche Klärung nicht aus
Es werde nun darum gehen, mit den Bundestagsabgeordneten in eine fachliche Diskussion zu kommen und ihnen die Konsequenzen des Gesetzentwurfes aufzuzeigen. Der Verband schließt auch eine gerichtliche Klärung nicht aus. „Denn unsere Kritik an dem massiven Eingriff in den Wettbewerb zulasten der Versicherungsmakler und dem Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz bleibt weiterhin bestehen“, heißt es in einer Stellungnahme des AfW.
Demnach könnte sich der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW gezwungen sehen, das dann gerade verabschiedete Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. „Ungern, aber wir schließen das in der Endkonsequenz keinesfalls aus“, meint Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth. (jb)
Foto: AfW