IDD: BVK stellt Vermittlern Checkliste zur Verfügung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (Kubi) e.V. eine IDD-Checkliste für Vermittlerbetriebe entwickelt.

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Mithilfe der Checkliste sollen Versicherungsvermittler klären können, ob sie die Vorgaben nach IDD erfüllen.

Die IDD-Checkliste wurde vom BVK gemeinsam mit Prof. Dr. Beenken und der Kubi konzipiert.

Mithilfe der Checkliste sollen Versicherungsvermittler anhand von 20 Fragen mit spezifischen Hinweisen und Handlungsanweisungen klären können, ob sie die Vorgaben nach IDD erfüllen.

Dabei geht es um Themen wie Weiterbildung, Beratung, Vergütungssysteme, Erstinformation und den Produktgenehmigungsprozess. Zudem werden die Aspekte Versicherungsanlageprodukte, Honorarberatung und das Provisionsabgabeverbot thematisiert.

Vermittler können IDD-Bereitschaft ermitteln

„Mit dieser Checkliste können Vermittler klären, ob sie sozusagen IDD-bereit sind“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Weitere Informationen werden bei Bedarf über die Publikationen des BVK oder der Kubi veröffentlicht.“

„Wir haben die Liste nach dem derzeitigen Wissensstand konzipiert. Dennoch sollte dabei beachtet werden, dass sich womöglich der eine oder andere Punkt durch die Verabschiedung der dazugehörigen Verordnung etwas verändern kann“, sagt Prof. Dr. Beenken. „Deshalb sollten sich Vermittler über den BVK oder die Kubi in der nächsten Zeit fortwährend informieren, gegebenenfalls werden wir dann die Liste aktualisieren.“

Die Checkliste ist auf der Kubi-Website für alle frei verfügbar. (jb)

Foto: Shutterstock

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