IDD: Gesetzentwurf hat es in sich

Makler und Vertreter werden zudem faktisch an die Vergütungspolitik des Versicherers gefesselt. Die Folge dieser Abhängigkeit kann im schlimmsten Fall die Geschäftsaufgabe sein.

Werden beispielsweise so geringe Courtagen ausgezahlt, dass eine kostendeckende Arbeit unmöglich ist, bleibt den Maklern der Ausweg über die Mischfinanzierung verwehrt.

Gesetzentwurf verfehlt Ziel des Verbraucherschutzes

Das Modell des Gesetzentwurfs ist gut gemeint, denn es soll den Verbraucher schützen. Es verfehlt jedoch in einigen Punkten das hehre Ziel. Denn unter Umständen müssen Kunden zukünftig damit rechnen, dass Makler eine Bearbeitung ohne Aufwendungsersatz ablehnen könnten.

Hinzu kommt, dass unter Umständen viele mögliche Kunden keinerlei Beratung mehr erhalten werden, weil sie sich Stundensätze von ca. 150 Euro beim Versicherungsberater nicht leisten können oder es in ihrer Region möglicherweise keine Versicherungsberater gibt.

Vermittler müssen sich zukunftssicher aufstellen

Noch in der laufenden Legislaturperiode, also noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2017, soll die Umsetzung der IDD beschlossen werden. Vermittler müssen sich spätestens dann aktiv mit den Herausforderungen, die aus der Umsetzung der Gesetzgebung resultieren, beschäftigen.

Um am Markt zu bestehen, müssen sie sich zukunftssicher aufstellen. Dabei helfen ihnen beispielsweise Pools oder Vertriebs-Serviceplattformen wie Swiss Compare.

Dr. Matthias Wald ist Leiter Vertriebe bei Swiss Life Deutschland.

Foto: Swiss Life Deutschland

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