Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich erfreut über den beschlossenen Gesetzestext und sieht sich in seiner Arbeit bestätigt. „In vielen konstruktiven Gesprächen haben wir die Parlamentarier davon überzeugen können, wie bedeutend die Umsetzung der IDD ist und welch weitreichende Folgen sie für den gesamten Berufsstand sowie alle Versicherungskunden in Deutschland hat“, berichtet BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Der BVK sei daher sehr stolz, dass es uns gelungen sei, die Hauptanliegen im Gesetzeswerk wiederzufinden. Laut BVK ist es Verdienst des Verbandes, dass Online-Vertriebe, Direktversicherer und Insurtechs künftig dieselben Beratungspflichten erfüllen müssen, wie stationäre Versicherungsvermittler. Auch die Stärkung des Provisionsabgabeverbots wird vom Verband begrüßt.
VZBV: „Vermittler können weiterhin Rosinenpickerei betreiben“
Weit weniger euphorisch als die Vermittlerverbände reagiert indes die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auf das neue Gesetz. Zwar begrüßt der VZBV bessere Transparenz bei Standmitteilungen, die Regelungen zu Restschuldversicherungen und der Vergütung von Vermittlern greifen seiner Ansicht nach indes zu kurz.
Die Restschuldversicherung sei ein überteuertes Produkt mit lückenhaftem Versicherungsschutz, das oft unter zweifelhaften Umständen verkauft werde. Im neuen Gesetz sei zwar geregelt, dass Verbraucher umfassend beraten und informiert werden müssen, das eigentliche Problem bleibe jedoch bestehen. „Die Politik hat eine Chance verpasst, die oftmals fragwürdige Praxis des Vertriebs von Restschuldversicherungen zu stoppen“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt.
„Bei der Regelung der Vergütungsmodelle von Versicherungsvermittlern enttäuscht das Gesetz“, kommentiert Mohn. Mit einem Honorarannahmeverbot für Vermittler hätte das Gesetz eine klare Grenze zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung ziehen können. Durch die kurzfristige Streichung des Honorarannahmeverbots seien Mischformen der Vergütung von Vermittlern immer noch möglich. „Vermittler können also weiterhin Rosinenpickerei betreiben“, sagt Mohn. Die Vergütungsmodelle blieben daher undurchsichtig.
Das Gesetz steht am 7. Juli auf der Tagesordnung des Bundesrats und soll am 23. Februar 2018 in Kraft treten. (jb)
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