Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie IDD hat der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für die Erlaubnis der Versicherungsberater aufgrund einer Unachtsamkeit beseitigt. Für die Berater hat dies dennoch ernsthafte Konsequenzen. Für sie und den Gesetzgeber besteht akuter Handlungsbedarf.
Gastbeitrag Oliver Korn, GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD einen gesetzgeberischen Fehler gemacht. Mit der Verkündung des Gesetzes am 28. Juli 2017 hat es einen neuen Paragrafen 34e Gewerbeordnung (GewO) in Kraft gesetzt. Diese neue Norm schafft eine Verordnungsermächtigung für die neuen Pflichten der Versicherungsvermittler nach der IDD-Umsetzung.
Damit soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Versicherungsvermittlerverordnung ändern dürfen. Der Schönheitsfehler: mit Inkrafttreten des neuen Paragrafen 34e GewO ist der alte Paragraf ersetzt worden, der die Rechtsgrundlage für die Versicherungsberater war.
Versicherungsberater in der Schwebe
Die Folge ist gravierend. Denn dadurch, dass der neue Paragraf 34e GewO bereits gilt, gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für die Versicherungsberater. Diese wurde schlicht beseitigt. Der neue Paragraf 34d GewO, der auch die Versicherungsberater regeln soll, tritt aber erst am 23. Februar 2018 in Kraft. Bis dahin hängen die Versicherungsberater in der Schwebe.
Das hat sowohl Auswirkungen für neue Antragsteller wie auch die bereits erteilten Erlaubnissen für Versicherungsberater. Mangels Rechtsgrundlage können derzeit keine neuen Erlaubnisse erteilt werden. Denn ohne Gesetz ist kein Handeln einer Behörde möglich. Die bereits erteilten Erlaubnisse für Versicherungsberater haben ebenfalls keinen Rechtsgrund mehr.
Sie mögen zwar mal erteilt worden sein, aber im Grunde existieren diese im rechtlichen Sinne nicht mehr. Denn die Norm, aufgrund der sie mal erteilt wurden, gibt es ja nicht mehr.
Seite zwei: Erhebliche Rechtsunsicherheiten für Versicherungsberater