Eine Frage bleibt im Zusammenhang mit den neuen Beratungspflichten offen. Der Art. 25 der IDD verlangt von den Versicherern ein Verfahren aufzusetzen, mit dem die Eignung eines Produktes für bestimmte Kundengruppen von vornherein geprüft und laufend überwacht werden kann.
Es ist ein bestimmter „Zielmarkt“ für jedes einzelne Produkt festzulegen und sicherzustellen, dass die Produkte auch im definierten Zielmarkt vertrieben werden. Wie breit der Produktanbieter die Zielgruppe indes definiert, bleibt ihm überlassen.
Also doch wieder das „Produkt des Monats“ oder das viel zitierte „los wochos“ eines großen deutschen Vertriebes?
Verunsicherung führt grundsätzlich zur Handlungsunfähigkeit
Das Problem für den seriösen Makler oder Vermittler: Wie soll er nun seine individualisierten Kundendaten in Einklang bringen mit den notwendigerweise generalisierenden Mustern für Zielmarktprodukte des Versicherers? Ganz ironisch möchte man den Regulierern für diese großzügige Hilfestellung danken und sich fragen, was denn der Berater eigentlich in der Vergangenheit getan hat?
Eine grobe Clusterung der Einsatzmöglichkeit des Produktes verkehrt dabei den Verbraucherschutzgedanken fast ins Gegenteil. Und unter Haftungsgesichtspunkten dürfte die Zielmarktdefinition des Versicherers dem Vermittler im Klagefalle nicht sonderlich helfen. Denn Inhalt und Umfang von Aufklärungspflichten bestimmen sich jeweils individuell nach dem konkret mit einem Kunden geschlossenen Vertrag.
Fazit: Verunsicherung führt grundsätzlich zur Handlungsunfähigkeit. Das gilt auch für die beiden Regulierungskreise von IDD und Mifid II. Wer allerdings die Quintessenz aus beiden Vorhaben zieht und sich dabei von den definierten Zielvorgaben aus Brüssel leiten lässt, der kann sich heute bereits zukunftsfest aufstellen. Brüssel will den Kunden in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen und nicht das Produkt.
Hans Peter Wolter ist Unternehmensberater und Mitglied in verschiedenen Gremien und Ausschüssen, unter anderem Beirat in der Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern (VSAV).
Foto: Hans Peter Wolter
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