Wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mittielt, haben sich 2016 mehr als 5.500 Verbraucher beim Ombudsmann der deutschen Privatbanken über ihre Bank beschwert. Das sind weniger als in den beiden Vorjahren. Knapp 4.000 der eingereichten Beschwerden erfüllten die erforderlichen Bedingungen.
Tausende Verbraucher haben sich im vergangenen Jahr beim Ombudsmann der deutschen Privatbanken über ihre Bank beschwert. 5.582 Schlichtungsanträge gingen ein, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Mittwoch in Berlin mitteilte.
Das waren 17 Prozent weniger als im Vorjahr. 2015 hatte es jedoch wie schon 2014 nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten einen außerordentlichen Beschwerdeberg gegeben.
BdB: Rückläufige Tendenz bei Beschwerden
„Wir befinden uns wieder auf einem normalen Niveau mit erfreulich rückläufiger Tendenz“, stellte BdB-Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Kemmer fest. In fast jedem zweiten Fall (2.645 Beschwerden) ging es im vergangenen Jahr um Kreditgeschäfte.
Zumeist wollten Kunden dabei Ansprüche aus fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Immobilienfinanzierungen geltend machen. Aber auch die Einführung von Kontoführungsgebühren, der Umgang der Institute mit dem „Girokonto für Jedermann“ und mutmaßliche Fehlberatung beim Wertpapierkauf sorgten für Ärger.
2.400 Beschwerden bereits bearbeitet
3.935 der eingereichten Beschwerden erfüllten die erforderlichen Bedingungen, gut 2.400 wurden bereits abgearbeitet. Fast 1.300 Fälle davon wurden ganz oder teilweise zugunsten der Kunden entschieden, 991 Mal behielt die Bank die Oberhand. In 133 Verfahren schlugen die Ombudsleute einen Vergleich zwischen beiden Parteien vor.
Das Ombudsmannverfahren der privaten Banken ist seit dem 1. April 2016 eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Sechs pensionierte Richter nehmen sich als unabhängige Streitschlichter der Beschwerden an, wenn sich diese nicht im Vorfeld erledigen. (dpa-AFX)
Foto: BdB