Verbraucherzentrale: „Deutschland braucht dringend ein Provisionsverbot“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat seine Forderung erneuert, Provisionen in Deutschland zu verbieten. Hierbei verweisen die Verbraucherschützer auf einen aktuellen Bericht, der britischen Finanzaufsicht. Dieser zeige, dass ein Provisionsverbot die Anlageberatung verbessert.

Dorothea Mohn VZBV
Dorothea Mohn: „Die Qualität der Anlageberatung in Deutschland ist nachweislich schlecht. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend ein Provisionsverbot.“

Großbritannien hat im Jahr 2013 ein Provisionsverbot für Anlageberatungen eingeführt. Am 11. April 2017 hat die britische Finanzaufsicht ihren zweiten Fortschrittsbericht zum „Financial Advice Market Review (FAMR)“ veröffentlicht, der die Wirkung des Provisionsverbots bewertet.

„Der Bericht aus Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot wirkt. Sowohl die Beratungsqualität als auch das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzberatung nehmen zu“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim VZBV.

„Anlageberatung in Deutschland ist nachweislich schlecht“

Die Qualität der Anlageberatung in Deutschland sei indes nachweislich schlecht. „Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend ein Provisionsverbot“, so Mohn. Die Verbraucherschützer haben sich in der Vergangenheit immer wieder gegen Provisionen und für die Honorarberatung eingesetzt.

„Im Gegensatz zur Finanzierung durch Provisionen steht bei einer Beratung auf Honorarbasis aber das Kundeninteresse im Mittelpunkt. Das ist wichtig, damit Verbraucher passende Produkte empfohlen bekommen“, meint Mohn.

„Unabhängige Finanzberatung ist bezahlbar“

Die Honorarberatung hierzulande hat immer wieder mit der Kritik zu kämpfen, für Geringverdienende nicht erschwinglich zu sein. Diesen Vorwurf sieht das VZBV durch den Fortschrittsbericht der britischen Finanzaufsicht entkräftet. „Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen auch, dass unabhängige Beratung für alle Verbraucher bezahlbar gemacht werden kann“, schildert Mohn.

Im Bericht werden demnach zahlreiche Maßnahmen erwähnt, um eine „unabhängige Finanzberatung für mehr Verbraucher attraktiv zu machen“. So könnten etwa Arbeitgeber die Kosten für die Beratung ihrer Angestellten steuerlich geltend machen oder Verbraucher die Beratung aus ihren Rentenansprüchen finanzieren. (jb)

Foto: Shutterstock

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