5 – Schenkungsteuer nicht einkalkuliert
Auch Beschenkte sollten sich bewusst machen, dass die Entgegennahme einer Schenkung alleine nicht alle seine Verpflichtigen erfüllt.
Es könne durchaus sein, dass er gegenüber dem Finanzamt eine erhebliche Schenkungssteuer zu entrichten hat, falls die Schenkung oberhalb des jeweiligen Freibetrags liegt. Werde dies nicht einkalkuliert könne es zu bösen Überraschungen kommen.
„Schenker und Beschenkter sollten also vor Ausführung einer Schenkung abstimmen, ob und inwieweit Schenkungsteuer zu erwarten ist und wer diese tragen soll“, empfiehlt Andres.
4 – Doppelschenkung wegen Schenkungsteuer
Sei der Beschenkte finanziell nicht in der Lage, die angefallene Schenkungssteuer zu entrichten, könne das zu einem Schenkungsteuerbescheid zu Lasten des Schenkers führen.
Der Schenker sollte sich daher im Vorfeld absichern, dass der Beschenkte die Steuerlast einkalkuliert hat und auch tragen kann.
3 – Fehlende Behaltensverpflichtung bei geschenkter Immobilie
Stimmt der Beschenkte den Verkauf einer ihm zuvor übertragenen Familien-Immobilie nicht mit dem Schenker ab, kann dies zu Verärgerung beim Schenker und Streit führen.
Hänge der Schenker emotional an Objekten, die er dennoch verschenken will, sollte er den Schenkungsvertrag mit einem Rücktrittsvorbehalt versehen.
Seite drei: Nießbrauchs- oder Rückforderungsrecht prüfen